FAQ · Transaktionsberatung

Wirken sich Spaltung oder Formwechsel auf Beschäftigte und Verträge aus?

Grundsätzlich ja, doch die meisten Beziehungen laufen ohne Unterbrechung weiter. Bei Verschmelzung, Spaltung und Formwechsel gehen Vermögen, Rechte und Verbindlichkeiten nach dem türkischen…

Aktualisiert · Juli 20261 Min. LesezeitKategorie · Transaktionsberatung
Kurze Antwort

Grundsätzlich ja, doch die meisten Beziehungen laufen ohne Unterbrechung weiter. Bei Verschmelzung, Spaltung und Formwechsel gehen Vermögen, Rechte und Verbindlichkeiten nach dem türkischen Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, TTK, Gesetz Nr. 6102) weitgehend im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die neue Struktur über. Für die Arbeitsverträge gelten die…

Grundsätzlich ja, doch die meisten Beziehungen laufen ohne Unterbrechung weiter. Bei Verschmelzung, Spaltung und Formwechsel gehen Vermögen, Rechte und Verbindlichkeiten nach dem türkischen Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, TTK, Gesetz Nr. 6102) weitgehend im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die neue Struktur über. Für die Arbeitsverträge gelten die Vorschriften über den Betriebsübergang in Art. 6 des türkischen Arbeitsgesetzes Nr. 4857: Das Arbeitsverhältnis besteht fort, die Rechte und die erworbene Betriebszugehörigkeit der Beschäftigten bleiben erhalten. Anders liegt es bei manchen Handelsverträgen: Klauseln zum Kontrollwechsel (Change of Control) oder Übertragungsverbote können der Gegenseite ein Zustimmungsrecht oder eine Kündigungsmöglichkeit einräumen. Wir prüfen deshalb die kritischen Liefer-, Kredit- und Lizenzverträge im Voraus und nehmen die erforderlichen Zustimmungen und Anzeigen in den Transaktionsplan auf; so werden unerwartete Kündigungen vermieden.

Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?

Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.

Kontakt aufnehmen
Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine Bewertung Ihres konkreten Sachverhalts wenden Sie sich bitte an unser Team.

Zugehörige Fragen

Die meisten Bestimmungen einer Absichtserklärung (Letter of Intent, LOI) binden nicht, weil die Parteien bis zum endgültigen Vertrag keinen Bindungswillen haben. Klauseln wie Exklusivität, Vertraulichkeit, Kostenteilung sowie anwendbares Recht und Streitbeilegung werden jedoch a…

Ein besonderes Mindestkapital für ausländische Investorinnen und Investoren gibt es in der Türkei nicht; das türkische Gesetz Nr. 4875 über ausländische Direktinvestitionen (Gesetz über ausländische Direktinvestitionen) stellt die ausländische Investorenseite der inländischen gleich. Die…

Idealerweise, bevor das erste Angebot eintrifft — genauer noch: bevor Sie überhaupt mit der Suche nach einer Käuferseite beginnen. Die rechtliche Vorbereitung vor dem Verkauf — Berichtigung der Beteiligungs- und Grundbucheinträge, Nachholen fehlender Gesellschafterbeschlüsse, Sc…

Transaktionsberatung

Der richtige Start bedeutet einen planbaren Ablauf.

Vom Erstgespräch bis zum Abschluss des Mandats: Jeden Schritt planen wir transparent.