Auf Messen und Ausstellungen können Wettbewerber — meist gestützt auf eine Marken-, Patent- oder Designbehauptung — im Wege der einstweiligen Verfügung (ihtiyati tedbir) gegen Stand und Ware vorgehen lassen; beantragt werden die Beschlagnahme der Produkte oder die Untersagung der Ausstellung. Vorbereiten lässt sich das in zwei Richtungen.
Vorbeugend kann beim zuständigen türkischen Gericht eine Schutzschrift (koruyucu dilekçe) hinterlegt werden, die Ihren Standpunkt gegen einen möglichen Verfügungsantrag vorab zur Akte bringt; das Gericht hat Ihre Verteidigung dann bereits vor sich, bevor es ohne Anhörung der Gegenseite entscheidet. Kommt es doch zu einem Eingriff, betreiben wir vor dem türkischen Gericht umgehend den Widerspruch gegen die Maßnahme und ihre Aufhebung gegen Sicherheitsleistung. Streitigkeiten über gewerbliche Schutzrechte werden nach dem türkischen Gesetz über gewerbliche Schutzrechte (Sınai Mülkiyet Kanunu, Nr. 6769) beurteilt; das Verfahren richtet sich nach der türkischen Zivilprozessordnung (HMK, Gesetz Nr. 6100). Findet die Messe in Deutschland statt, hinterlegt unsere in Deutschland zugelassene Partnerkanzlei activelaw (Hannover) die dortige Schutzschrift und führt das Verfahren vor den deutschen Gerichten. Wir empfehlen, die Vorbereitung an Ihrem Messekalender auszurichten.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.