FAQ · Rechtsberatung

Schließen Sie die festgestellten Risiken auch selbst?

Wenn Sie es wünschen, ja; der Check-up muss nicht bei der Feststellung der Risiken enden — wir können auch die Phase der Abhilfe übernehmen. Nach dem Bericht priorisieren wir den Abhilfepla…

Aktualisiert · Juli 20261 Min. LesezeitKategorie · Rechtsberatung
Kurze Antwort

Wenn Sie es wünschen, ja; der Check-up muss nicht bei der Feststellung der Risiken enden — wir können auch die Phase der Abhilfe übernehmen. Nach dem Bericht priorisieren wir den Abhilfeplan gemeinsam mit Ihnen.Von der Aktualisierung der Verträge über fehlende Beschlüsse der Generalversammlung (genel kurul) und ausstehende Eintragungen im türkischen Handels…

Wenn Sie es wünschen, ja; der Check-up muss nicht bei der Feststellung der Risiken enden — wir können auch die Phase der Abhilfe übernehmen. Nach dem Bericht priorisieren wir den Abhilfeplan gemeinsam mit Ihnen.

Von der Aktualisierung der Verträge über fehlende Beschlüsse der Generalversammlung (genel kurul) und ausstehende Eintragungen im türkischen Handelsregister (Ticaret Sicili) bis zur Erstellung der arbeitsrechtlichen Unterlagen nach dem türkischen Arbeitsgesetz (İş Kanunu, Gesetz Nr. 4857) und zur Schließung der Compliance-Lücken nach dem türkischen Datenschutzgesetz (KVKK, Gesetz Nr. 6698) führen wir die einzelnen Schritte aus. Diese Beweglichkeit ist wichtig: Ein Teil unserer Mandantschaft überlässt uns die Abhilfe vollständig; andere erledigen die Schritte mit dem eigenen Team und wollen von uns nur Anleitung, Kontrolle und Bestätigung. In beiden Modellen halten wir von Anfang an fest, wer welche Aufgabe trägt und bis wann — damit die festgestellten Risiken nicht im Bericht liegen bleiben, sondern der Dringlichkeit nach tatsächlich geschlossen werden.

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