Kurze Antwort
Wir beginnen in aller Regel mit einem Verarbeitungsverzeichnis (veri envanteri): Wir arbeiten heraus, welche personenbezogenen Daten zu welchem Zweck, an welchem Ort und für welche Dauer vorgehalten werden. Ohne diese Sichtbarkeit lässt sich Compliance nicht herstellen; das Verzeichnis bildet zugleich die Grundlage für den Aufklärungstext (aydınlatma metni) sowie für die Aufbewahrungs- und Vernichtungsrichtlinie nach dem türkischen Datenschutzgesetz (KVKK, Nr. 6698) und nach der DSGVO.
Wir beginnen in aller Regel mit einem Verarbeitungsverzeichnis (veri envanteri): Wir arbeiten heraus, welche personenbezogenen Daten zu welchem Zweck, an welchem Ort und für welche Dauer vorgehalten werden. Ohne diese Sichtbarkeit lässt sich Compliance nicht herstellen; das Verzeichnis bildet zugleich die Grundlage für den Aufklärungstext (aydınlatma metni) sowie für die Aufbewahrungs- und Vernichtungsrichtlinie nach dem türkischen Datenschutzgesetz (KVKK, Nr. 6698) und nach der DSGVO.
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