In der Praxis werden ein bestimmtes Kapital- beziehungsweise Umsatzniveau und die Beschäftigung türkischer Arbeitskräfte je ausländischer Person verlangt; je nach Position gibt es Ausnahmen. Wir führen die Kriterienanalyse vor der Antragstellung durch und passen die Struktur an, wo es nötig ist.
Die konkreten Maßstäbe sind in der Regel diese: je ausländischer Person fünf im Betrieb beschäftigte türkische Staatsangehörige; ein eingezahltes Kapital von mindestens 500.000 TL oder ein Nettoumsatz von mindestens 8.000.000 TL oder Ausfuhren von mindestens 150.000 US-Dollar; und ein der Position angemessenes Entgelt, bemessen in Vielfachen des türkischen gesetzlichen Bruttomindestlohns — Stand Juli 2026. Für ausländische Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie für einzelne Sonderstatus gelten diese Maßstäbe abweichend; deshalb prüfen wir Ihre Struktur vor der Antragstellung an diesen Schwellen und passen sie erforderlichenfalls an.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.