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Welche Kriterien muss unser Unternehmen für ausländische Beschäftigte erfüllen?

In der Praxis werden ein bestimmtes Kapital- beziehungsweise Umsatzniveau und die Beschäftigung türkischer Arbeitskräfte je ausländischer Person verlangt; je nach Position gibt es Ausnahmen…

Aktualisiert · Juli 20261 Min. LesezeitKategorie · Schwerpunkte
Kurze Antwort

In der Praxis werden ein bestimmtes Kapital- beziehungsweise Umsatzniveau und die Beschäftigung türkischer Arbeitskräfte je ausländischer Person verlangt; je nach Position gibt es Ausnahmen. Wir führen die Kriterienanalyse vor der Antragstellung durch und passen die Struktur an, wo es nötig ist.

In der Praxis werden ein bestimmtes Kapital- beziehungsweise Umsatzniveau und die Beschäftigung türkischer Arbeitskräfte je ausländischer Person verlangt; je nach Position gibt es Ausnahmen. Wir führen die Kriterienanalyse vor der Antragstellung durch und passen die Struktur an, wo es nötig ist.

Die konkreten Maßstäbe sind in der Regel diese: je ausländischer Person fünf im Betrieb beschäftigte türkische Staatsangehörige; ein eingezahltes Kapital von mindestens 500.000 TL oder ein Nettoumsatz von mindestens 8.000.000 TL oder Ausfuhren von mindestens 150.000 US-Dollar; und ein der Position angemessenes Entgelt, bemessen in Vielfachen des türkischen gesetzlichen Bruttomindestlohns — Stand Juli 2026. Für ausländische Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie für einzelne Sonderstatus gelten diese Maßstäbe abweichend; deshalb prüfen wir Ihre Struktur vor der Antragstellung an diesen Schwellen und passen sie erforderlichenfalls an.

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Zugehörige Fragen

Werden die im Gesetz nach der Größe des Betriebs festgelegten Zahlen innerhalb eines Zeitraums von einem Monat überschritten, greift nach türkischem Recht (İş Kanunu, Arbeitsgesetz Nr. 4857) das Verfahren der Massenentlassung (toplu işçi çıkarma) mit seinen Anzeigen und Wartefristen. Eine Restrukturierung planen wir so, dass sie diesem Verfahren entspricht und das Prozessrisiko vor türkischen Gerichten klein bleibt.

Nicht überprüfbare allgemeine Aussagen wie „nachhaltig“ oder „klimaneutral“ sind riskant — in der Türkei aus Sicht des Werberats (Reklam Kurulu) und des Lauterkeitsrechts im türkischen Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, Gesetz Nr. 6102 — TTK), in der EU nach den Regeln für Umweltaussagen, die sich weiter verschärfen. Ihre Marketingaussagen führen wir mit einer Nachweisakte zusammen.

Bei richtiger Gestaltung weitgehend ja; Aufhebungsverträge (ikale), die keinen angemessenen Vorteil gewähren oder unter Druck unterzeichnet werden, können jedoch als unwirksam angesehen werden. Wir stellen das Aufhebungspaket nach den Maßstäben zusammen, die die türkische Rechtsprechung verlangt.

Schwerpunkte

Der richtige Start bedeutet einen planbaren Ablauf.

Vom Erstgespräch bis zum Abschluss des Mandats: Jeden Schritt planen wir transparent.