Die Wahl richtet sich nach der Größe des Streits, nach den Staaten, in denen die Parteien ansässig sind, nach der Vertragssprache und nach der Kostenerwartung. Die ICC (Internationale Handelskammer) bietet weltweite Anerkennung und eine gewachsene Spruchpraxis. Die DIS (Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit) verschafft in Geschäftsbeziehungen mit Deutschlandbezug praktische Vorteile bei Sprache und Rechtskultur. Das Istanbuler Schiedszentrum ISTAC (Istanbul Tahkim Merkezi) wiederum kann bei Streitigkeiten mit Schwerpunkt in der Türkei nach geografischer Nähe, Sprache und Kosten günstig sein. Die Entscheidungen aller drei Institutionen sind im Rahmen des türkischen Gesetzes Nr. 4686 über die internationale Schiedsgerichtsbarkeit (Milletlerarası Tahkim Kanunu) und des New Yorker Übereinkommens vollstreckbar. Die richtige Wahl trifft, wer Gebührenordnung, Verfahren der Schiedsrichterbestellung und durchschnittliche Verfahrensdauer der Institutionen miteinander vergleicht. Die Schiedsinstitution und ihre Regeln legen wir gemeinsam mit Ihnen bereits bei der Vertragsgestaltung fest.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.