Ja; Prozessautomatisierungen lassen sich von vornherein so gestalten, dass sie mit den ERP-, CRM- und Dokumentenmanagementsystemen, die Sie bereits nutzen, Daten austauschen. Ziel ist nicht, die rechtlichen Schritte in eine eigene Software auszulagern, sondern sie in Ihren bestehenden Arbeitsablauf einzubetten; so entsteht gar nicht erst die Last, dieselben Daten zweimal einzugeben.
In der Praxis wird die Integration über fertige API-Verbindungen, über Webhooks oder über Lösungen mit einer Zwischenschicht aufgebaut, und die Zugriffsrechte werden für jedes einzelne System gesondert festgelegt. Sobald personenbezogene Daten übermittelt werden, gehen auch die Anforderungen an die Datensicherheit und an die Protokollierung der Zugriffe nach dem türkischen Datenschutzgesetz (KVKK, Gesetz Nr. 6698) in die Gestaltung ein und werden nicht nachträglich ergänzt. Was die Integration im Einzelnen verlangt — welche Felder in welcher Richtung fließen und wer worauf zugreifen kann —, halten wir bereits in der Erkundungsphase schriftlich fest.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.