Ein Verkaufsversprechen über eine Immobilie (satış vaadi sözleşmesi), das vor der Notarin oder dem Notar beurkundet und im türkischen Grundbuch vermerkt wird, verschafft der Käuferseite einen starken Schutz; der Vermerk (şerh) sichert gegen den Verkauf oder die Übertragung der Immobilie an Dritte ab. Nicht vermerkte oder bloß privatschriftliche Versprechen bergen dagegen erhebliche Risiken und können in den meisten Fällen als unwirksam gelten.
Die eigentliche Kraft des Vertrags liegt in seiner Durchsetzbarkeit: Ist er formgerecht errichtet und im Grundbuch vermerkt, sind Sie nicht auf Schadensersatz beschränkt, wenn die Verkäuferseite die Übertragung verweigert; Sie können vor dem türkischen Gericht die Eintragung des Eigentums auf Ihren Namen verlangen (cebri tescil — Eintragung aufgrund gerichtlicher Entscheidung). Deshalb sind die notarielle Beurkundung und der Grundbuchvermerk keine Formalie am Rande, sondern der Kern des Schutzes; ohne sie ist dasselbe Versprechen weit schwerer durchzusetzen. Der Vermerk selbst beruht auf dem türkischen Zivilgesetzbuch (Türk Medeni Kanunu, Gesetz Nr. 4721); wir errichten den Vertrag in der richtigen Form und sorgen für seine Eintragung.
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