Eine Holdingstruktur kann Risiken isolieren, indem sie verschiedene Geschäfte in getrennten juristischen Personen bündelt; sie schafft Spielraum beim Wachstum innerhalb der Gruppe und erleichtert die Aufnahme neuer Gesellschafter oder Investoren. Steuerlich kann die Befreiung für Beteiligungserträge (iştirak kazançları istisnası) in Art. 5 des türkischen Körperschaftsteuergesetzes (Gesetz Nr. 5520) bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen einen Vorteil bei der Gewinnverlagerung innerhalb der Gruppe bringen. Dem stehen zusätzliche Kosten für Buchhaltung, Prüfung und Verwaltung sowie eine komplexere Compliance-Last gegenüber; deshalb passt eine Holding nicht zu jedem Unternehmen. Wir prüfen anhand Ihrer Größe, der Zahl Ihrer Geschäfte und Ihrer mittelfristigen Ziele, ob eine Holding tatsächlich Wert schafft, und legen den Übergang als gestuften Plan an, der die steuerliche Position und die Kontinuität des Geschäftsbetriebs gleichermaßen im Blick behält.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
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