Ohne Genehmigung oder mit einer unvollständigen Genehmigung zu arbeiten kann gestufte und sich verschärfende Sanktionen auslösen. In der ersten Stufe stehen ein Bußgeld und die Untersagung der Tätigkeit im Raum; wird der Mangel nicht behoben, kann es bis zur Versiegelung und Schließung der Betriebsstätte gehen. Grundlage der Sanktionen sind die Vorschriften über die Eröffnungs- und Betriebsgenehmigung für Betriebsstätten (işyeri açma ve çalışma ruhsatı) und die einschlägigen Branchenregelungen.
Die Wirkung bleibt auch nicht beim Bußgeld stehen: Im Schadensfall kann die Versicherungsleistung verweigert werden, in Handelsverträgen, die das Vorliegen einer Genehmigung voraussetzen, kann Verzug eintreten, und in Ausschreibungen kann die Eignung verloren gehen; für die verantwortlichen Personen kann darüber hinaus eine persönliche Haftung entstehen. Wegen dieser Reichweite des Risikos ist es meist sicherer und wirtschaftlicher, die Lücken vorausschauend zu schließen, statt sie im laufenden Betrieb zu reparieren. Wir bewerten Ihren gegenwärtigen Stand und planen die vorrangigen Lücken gemeinsam mit Ihnen.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.