Kurze Antwort
Im Grundsatz erzeugt die qualifizierte elektronische Signatur (güvenli elektronik imza, Gesetz Nr. 5070) nach türkischem Recht dieselbe Rechtsfolge wie die handschriftliche Unterschrift. Für bestimmte Rechtsgeschäfte kann allerdings eine amtliche Form vorgeschrieben sein. Wir legen den Ablauf je nach Art des zu unterzeichnenden Dokuments mit der passenden elektronischen Signatur oder mit der registrierten elektronischen Post (kayıtlı elektronik posta, KEP) an.
Im Grundsatz erzeugt die qualifizierte elektronische Signatur (güvenli elektronik imza, Gesetz Nr. 5070) nach türkischem Recht dieselbe Rechtsfolge wie die handschriftliche Unterschrift. Für bestimmte Rechtsgeschäfte kann allerdings eine amtliche Form vorgeschrieben sein. Wir legen den Ablauf je nach Art des zu unterzeichnenden Dokuments mit der passenden elektronischen Signatur oder mit der registrierten elektronischen Post (kayıtlı elektronik posta, KEP) an.
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