Ja. Die im türkischen Steuerverfahrensgesetz (Vergi Usul Kanunu, Gesetz Nr. 213) vorgesehenen Einigungsverfahren (uzlaşma) vor und nach der Festsetzung können die festgesetzte Steuer sowie die Last aus Buße und Verzug erheblich verringern. Kommt keine Einigung zustande oder wird dieser Weg nicht gewählt, bleibt es möglich, die Vorschriften desselben Gesetzes über die Ermäßigung der Bußen in Anspruch zu nehmen oder die Festsetzung vor dem türkischen Steuergericht (vergi mahkemesi) anzufechten. Diese Wege stehen zueinander in Alternative, und wird eine ihrer Fristen versäumt, entsteht ein Rechtsverlust — die Frist wird nicht etwa aufgeschoben. Wir vergleichen die Möglichkeiten von Einigung und Klage nach Art, Höhe und Grundlage der Festsetzung in Ihrer Akte und bestimmen eine Strategie, die die Gesamtkosten und die Erfolgsaussicht zusammen betrachtet. Wegen der kurzen gesetzlichen Fristen kommt es darauf an, diese Bewertung unmittelbar nach der Zustellung vorzunehmen.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.