FAQ · Corporate Secretarial (kurumsal sekreterya)

Ist eine Einigung möglich, wenn gegen mich eine Steuerbuße festgesetzt wird?

Ja. Die im türkischen Steuerverfahrensgesetz (Vergi Usul Kanunu, Gesetz Nr. 213) vorgesehenen Einigungsverfahren (uzlaşma) vor und nach der Festsetzung können die festgesetzte Steuer sowie…

Aktualisiert · Juli 20261 Min. LesezeitKategorie · Corporate Secretarial (kurumsal sekreterya)
Kurze Antwort

Ja. Die im türkischen Steuerverfahrensgesetz (Vergi Usul Kanunu, Gesetz Nr. 213) vorgesehenen Einigungsverfahren (uzlaşma) vor und nach der Festsetzung können die festgesetzte Steuer sowie die Last aus Buße und Verzug erheblich verringern. Kommt keine Einigung zustande oder wird dieser Weg nicht gewählt, bleibt es möglich, die Vorschriften desselben Gesetze…

Ja. Die im türkischen Steuerverfahrensgesetz (Vergi Usul Kanunu, Gesetz Nr. 213) vorgesehenen Einigungsverfahren (uzlaşma) vor und nach der Festsetzung können die festgesetzte Steuer sowie die Last aus Buße und Verzug erheblich verringern. Kommt keine Einigung zustande oder wird dieser Weg nicht gewählt, bleibt es möglich, die Vorschriften desselben Gesetzes über die Ermäßigung der Bußen in Anspruch zu nehmen oder die Festsetzung vor dem türkischen Steuergericht (vergi mahkemesi) anzufechten. Diese Wege stehen zueinander in Alternative, und wird eine ihrer Fristen versäumt, entsteht ein Rechtsverlust — die Frist wird nicht etwa aufgeschoben. Wir vergleichen die Möglichkeiten von Einigung und Klage nach Art, Höhe und Grundlage der Festsetzung in Ihrer Akte und bestimmen eine Strategie, die die Gesamtkosten und die Erfolgsaussicht zusammen betrachtet. Wegen der kurzen gesetzlichen Fristen kommt es darauf an, diese Bewertung unmittelbar nach der Zustellung vorzunehmen.

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