Nein. Die Übernahme Ihrer Buchhaltung läuft als Standardverfahren ab: Belege und Aufzeichnungen werden übernommen, die Eröffnungsbuchungen erstellt und die erforderlichen Berechtigungen erteilt. Über die Fristen hinweg, für die das türkische Steuerverfahrensgesetz (Vergi Usul Kanunu, Gesetz Nr. 213) die Aufbewahrung von Büchern und Belegen verlangt, bleibt die Vollständigkeit der Aufzeichnungen gewahrt; beim Wechsel prüfen wir zugleich, wie belastbar die Aufzeichnungen der Vorperioden sind. Den Übergang legen wir so weit wie möglich auf ein Perioden- oder Jahresende und führen ihn ohne Unterbrechung durch; die Berechtigungen für das elektronische Buch (e-defter) und die elektronische Rechnung (e-fatura) sowie gegenüber der türkischen Finanzverwaltung und der türkischen Sozialversicherungsanstalt (SGK) überführen wir in die neue Ordnung. In den ersten Monaten berichten wir über die in den früheren Aufzeichnungen festgestellten Risiken und planen die notwendigen Korrekturen. So wird die Übernahme abgeschlossen, ohne dass der Betrieb stockt und ohne dass ein Sanktionsrisiko entsteht.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.