Jedes Dokument unbefristet aufzubewahren ist weder erforderlich noch rechtskonform; der tragfähige Weg ist eine Aufbewahrungs- und Löschrichtlinie, die für jede Dokumentenart die gesetzliche Frist festhält. Diese Fristen stammen nicht aus einer einzigen Quelle: Für Handelsbücher und Geschäftsunterlagen sieht das türkische Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, Gesetz Nr. 6102) eine zehnjährige Aufbewahrung vor; für steuerliche Unterlagen gilt das türkische Steuerverfahrensgesetz (Vergi Usul Kanunu); für personenbezogene Daten legt das türkische Datenschutzgesetz (KVKK, Nr. 6698) einen ganz anderen Maßstab an — die in den einschlägigen Vorschriften vorgesehene oder die vom Verarbeitungszweck tatsächlich geforderte Dauer.
Die Richtlinie klärt sodann, welches Dokument wie lange aufbewahrt wird, wie es nach Ablauf der Frist vernichtet oder anonymisiert wird und wie die Aufbewahrung in den Ausnahmefällen verlängert wird, die das verlangen — Rechtsstreit und Prüfung an erster Stelle, wo termingerechtes Löschen gerade die falsche Antwort wäre. Diese Ordnung ist zugleich das Fundament der KVKK-Compliance und der Kontrolle darüber, was das Archiv an Kosten verursacht.
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