Kurze Antwort
Nicht immer. Die Interessen des Unternehmens und die der Führungskraft können auseinanderfallen; dann ist im türkischen Ermittlungs- und Strafverfahren eine gesonderte Vertretung zwingend, und das muss früh erkannt werden. Wir prüfen den Interessenkonflikt von Anfang an und richten, wenn nötig, eine getrennte Verteidigung ein.
Nicht immer. Die Interessen des Unternehmens und die der Führungskraft können auseinanderfallen; dann ist im türkischen Ermittlungs- und Strafverfahren eine gesonderte Vertretung zwingend, und das muss früh erkannt werden. Wir prüfen den Interessenkonflikt von Anfang an und richten, wenn nötig, eine getrennte Verteidigung ein.
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