Ja — vorausgesetzt, sie wurden rechtmäßig erlangt. WhatsApp-Verläufe, an denen Sie selbst beteiligt waren, Bildschirmfotos und exportierte Datensätze können vor Gericht als Beweismittel vorgelegt werden; ihre Integrität lässt sich durch eine notarielle Feststellung oder durch eine sachverständige beziehungsweise forensische Untersuchung zusätzlich absichern. Entscheidend ist, wie das Beweismittel erlangt wurde: Die türkische Zivilprozessordnung (Hukuk Muhakemeleri Kanunu, Gesetz Nr. 6100) sieht vor, dass ein rechtswidrig erlangtes Beweismittel der Entscheidung nicht zugrunde gelegt werden darf. Sich unbefugt Zugang zum Telefon der Gegenseite zu verschaffen, ein Passwort zu knacken oder private Nachrichten Dritter heimlich abzugreifen, kann deshalb nicht nur das Beweismittel entwerten, sondern zugleich die Straftatbestände der Verletzung des Kommunikationsgeheimnisses und der rechtswidrigen Beschaffung von Daten nach dem türkischen Strafgesetzbuch (Türk Ceza Kanunu, Gesetz Nr. 5237) erfüllen. Der sichere Weg ist, den Verlauf, an dem Sie selbst beteiligt sind, im richtigen Verfahren feststellen zu lassen. Wir helfen Ihnen, das Beweismittel so zusammenzustellen, dass es seine Wirksamkeit behält.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.