Ja; mit einer sicheren elektronischen Signatur unterzeichnete Verträge sind in der Regel wirksam und haben dieselbe rechtliche Wirkung wie eine handschriftliche Unterschrift. Diese Gleichstellung regelt das türkische Gesetz Nr. 5070 über die elektronische Signatur (Elektronik İmza Kanunu); die registrierte elektronische Post (Kayıtlı Elektronik Posta, KEP) stellt daneben einen sicheren Kanal bereit, der beweist, dass eine Erklärung abgesendet wurde und der Gegenseite zugegangen ist.
Es gibt jedoch Ausnahmen: Geschäfte, die von Gesetzes wegen einer amtlichen Form oder der notariellen Beurkundung unterliegen — etwa der Verkauf einer Immobilie, die Eheschließung und bestimmte Sicherungsverträge —, können nicht mit einer sicheren elektronischen Signatur geschlossen werden. Das türkische Obligationengesetz (Türk Borçlar Kanunu, Gesetz Nr. 6098) geht zwar von der Formfreiheit aus, behält diese Ausnahmen aber ausdrücklich vor. Welcher Ihrer Verträge mit elektronischer Signatur, über KEP oder handschriftlich zu unterzeichnen ist, legen wir nach Geschäftstyp in einer klaren Matrix fest.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.