Nein; dringend zu empfehlen ist, die Vernehmung nur mit anwaltlichem Beistand wahrzunehmen. Der Beistand einer Verteidigerin oder eines Verteidigers (müdafi) ist ein Grundrecht, das die türkische Strafprozessordnung (Ceza Muhakemesi Kanunu, Gesetz Nr. 5271) einräumt; dasselbe Gesetz sichert auch das Schweigerecht und das Recht, den Tatvorwurf zu erfahren. Gerade in Wirtschaftsstraf- und Unternehmensakten bestimmt die erste Aussage den weiteren Gang der Akte in erheblichem Maße: Schon ein falsch oder unvollständig dargestellter buchhalterischer oder vertragsrechtlicher Fachbegriff kann später zu Ihren Lasten ausgelegt werden. Die Verteidigung arbeitet vor der Vernehmung die Akte und die zu erwartenden Fragen mit Ihnen durch, rügt während der Vernehmung Verfahrensverstöße und prüft, ob das Protokoll die abgegebenen Erklärungen zutreffend wiedergibt. Bereiten Sie sich vor jeder Aussage unbedingt mit Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt vor; antworten Sie zu einem unklaren Punkt nicht auf Verdacht, sondern nutzen Sie die Ihnen zustehende Möglichkeit der Rücksprache. Kurz gesagt: nicht ohne anwaltlichen Beistand, sondern vorbereitet und in Begleitung.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
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