Am Ende erhalten Sie einen Bericht, der die festgestellten Vermögenswerte der Schuldnerseite an einer Stelle zusammenführt und sich unmittelbar in einen Vollstreckungsschritt übersetzen lässt. Er umfasst typischerweise Immobilien nach dem Grundbucheintrag, Fahrzeuge, Feststellungen zu Bank- und Finanzkonten, Gesellschaftsbeteiligungen und Forderungen — für jede Position mit Art, Registerangabe und, soweit sich einer ermitteln lässt, einem geschätzten Wert. Darauf setzen eine Pfändungspriorität, also die Frage, welcher Vermögenswert sich schneller und wirksamer zu Geld machen lässt, und die empfohlenen Schritte auf. So halten Sie nicht bloß eine Liste in der Hand, sondern einen umsetzbaren Fahrplan für die Beitreibung. Sie können es bei dem Bericht belassen; Sie können aber auch Pfändung, vorsorglichen Arrest (ihtiyati haciz) und die Vollstreckungsschritte nach dem türkischen Zwangsvollstreckungs- und Konkursgesetz (İcra ve İflas Kanunu, Gesetz Nr. 2004) ohne Verzug mit demselben Team einleiten. Die Feststellungen werden so zusammengestellt, dass sie ihren Beweiswert behalten.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.