FAQ · Recherche und Sachverhaltsaufklärung

Ist es rechtmäßig, das Vermögen der Schuldnerseite zu ermitteln?

Ja; im richtigen Rahmen durchgeführt ist sie rechtmäßig. Dass die Gläubigerseite das Vermögen der Schuldnerseite ermittelt, um ihr Recht auf Vollstreckung und auf Klage ausüben zu können, s…

Aktualisiert · Juli 20261 Min. LesezeitKategorie · Recherche und Sachverhaltsaufklärung
Kurze Antwort

Ja; im richtigen Rahmen durchgeführt ist sie rechtmäßig. Dass die Gläubigerseite das Vermögen der Schuldnerseite ermittelt, um ihr Recht auf Vollstreckung und auf Klage ausüben zu können, stützt sich auf ein berechtigtes Interesse und läuft ohnehin weitgehend über gesetzliche Mechanismen: über die Abfragen des Vollstreckungsamts nach dem türkischen Zwangsvo…

Ja; im richtigen Rahmen durchgeführt ist sie rechtmäßig. Dass die Gläubigerseite das Vermögen der Schuldnerseite ermittelt, um ihr Recht auf Vollstreckung und auf Klage ausüben zu können, stützt sich auf ein berechtigtes Interesse und läuft ohnehin weitgehend über gesetzliche Mechanismen: über die Abfragen des Vollstreckungsamts nach dem türkischen Zwangsvollstreckungs- und Konkursgesetz (İcra ve İflas Kanunu, Gesetz Nr. 2004) — Grundbuch-, Fahrzeug- und Bankabfragen —, über das Handelsregister und die Registrierungsdatenbank MERSİS sowie über Gerichts- und Vollstreckungsakten. Sobald eine Vollstreckung eingeleitet ist, trifft die Schuldnerseite zudem die Pflicht zur Vermögensauskunft (mal beyanı). Die Grenze beginnt dort, wo personenbezogene und besonders geschützte Daten unbefugt beschafft werden: Kontobewegungen einer Person heimlich zu erlangen oder ihre Kommunikation zu überwachen ist nach dem türkischen Datenschutzgesetz (KVKK, Gesetz Nr. 6698) ein Verstoß und in manchen Fällen eine Straftat. Wir führen die Ermittlung ausschließlich auf diesem berechtigten Boden; genau das erhält den Feststellungen ihre Rechtmäßigkeit und ihren Beweiswert in der Vollstreckung und im Verfahren vor türkischen Gerichten.

Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?

Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.

Kontakt aufnehmen
Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine Bewertung Ihres konkreten Sachverhalts wenden Sie sich bitte an unser Team.

Zugehörige Fragen

Ja; es wird ein Rahmen aufgebaut, der den Konzernstandard und das türkische Recht zugleich beachtet. In Konzernen mit Sitz in Deutschland folgen Untersuchungen meist einem globalen Protokoll — Gesprächsformate, Unterlagenerhebung, Berichtsvorlagen, Whistleblowing-Kanäle. Bei des…

Unter bestimmten Voraussetzungen ja, aber nicht voraussetzungslos. Mit der Auswertung des dienstlichen Rechners und Postfachs werden personenbezogene Daten verarbeitet; die Prüfung ist deshalb an die Grundsätze des türkischen Datenschutzgesetzes (KVKK, Gesetz Nr. 6698) gebunden:…

In den meisten Fällen ja — allerdings nicht als Strafe, sondern als vorübergehende Maßnahme, die die Integrität der Untersuchung schützt. Der sicherste Weg in der Praxis ist die bezahlte Freistellung, die den Zugang zu Beweismitteln und zu Auskunftspersonen unterbindet; da Entge…

Recherche und Sachverhaltsaufklärung

Der richtige Start bedeutet einen planbaren Ablauf.

Vom Erstgespräch bis zum Abschluss des Mandats: Jeden Schritt planen wir transparent.