Ja; wird aus den richtigen Quellen und mit der richtigen Methode gearbeitet, ist es rechtmäßig. Die Eintragungen im Handelsregister und in MERSİS, die Bekanntmachungen im türkischen Handelsregisterblatt (Ticaret Sicili Gazetesi), Gerichts- und Vollstreckungsakten sowie öffentlich zugängliche Finanzdaten stehen jedermann offen; sie zusammenzutragen und auszuwerten ist eine legitime Due-Diligence-Tätigkeit, und das türkische Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, Gesetz Nr. 6102) geht von der Öffentlichkeit des Registers aus. Die Grenze beginnt dort, wo personenbezogene Daten und Informationen aus der Privatsphäre ohne Befugnis erhoben werden: das Privatleben einer Person zu beobachten, ihre Kommunikation abzufangen oder ihre Daten auf rechtswidrigem Weg zu beschaffen, ist sowohl nach dem türkischen Datenschutzgesetz (KVKK, Nr. 6698) als auch nach der DSGVO ein Verstoß und in manchen Fällen zugleich eine Straftat. Unsere Recherchen führen wir auf der rechtmäßigen Seite dieser Linie und ausschließlich aus zulässigen Quellen; so bleibt die Arbeit ethisch, und der Beweiswert der Ergebnisse bleibt erhalten.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.