Ja; die Überprüfung eines künftigen türkischen Geschäftspartners für ein deutsches Unternehmen gehört zu den Prüfungen, die wir im grenzüberschreitenden Handel am häufigsten durchführen. Die Prüfung umfasst typischerweise: ob das Unternehmen tatsächlich am Markt tätig ist, die Eintragungen im Handelsregister und in MERSİS, die Beteiligungs- und Vertretungsstruktur samt den zeichnungsberechtigten Personen, die Prozess- und Vollstreckungsvorgeschichte, eine etwaige Insolvenz oder ein Konkordat (konkordato) sowie die öffentlich zugänglichen Finanz- und Reputationsindikatoren. Die Angaben werden aus öffentlich zugänglichen Quellen — etwa aufgrund der Öffentlichkeit des Handelsregisters nach dem türkischen Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, Gesetz Nr. 6102) — und mit rechtmäßigen Methoden erhoben; soweit dabei personenbezogene Daten verarbeitet werden, werden die Grenzen des türkischen Datenschutzgesetzes (KVKK, Nr. 6698) und der DSGVO eingehalten. Den Bericht liefern wir auf Deutsch (oder Englisch) in einer Form, die Ihre Zentrale unmittelbar verwenden kann, und schließen ihn mit einer konkreten Risikobewertung und einer Empfehlung ab. So beginnen Sie die Geschäftsbeziehung mit geprüften Informationen.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.