FAQ · Recherche und Sachverhaltsaufklärung

Wir sind ein deutsches Unternehmen — können Sie unseren künftigen türkischen Geschäftspartner überprüfen?

Ja; die Überprüfung eines künftigen türkischen Geschäftspartners für ein deutsches Unternehmen gehört zu den Prüfungen, die wir im grenzüberschreitenden Handel am häufigsten durchführen. Di…

Aktualisiert · Juli 20261 Min. LesezeitKategorie · Recherche und Sachverhaltsaufklärung
Kurze Antwort

Ja; die Überprüfung eines künftigen türkischen Geschäftspartners für ein deutsches Unternehmen gehört zu den Prüfungen, die wir im grenzüberschreitenden Handel am häufigsten durchführen. Die Prüfung umfasst typischerweise: ob das Unternehmen tatsächlich am Markt tätig ist, die Eintragungen im Handelsregister und in MERSİS, die Beteiligungs- und Vertretungss…

Ja; die Überprüfung eines künftigen türkischen Geschäftspartners für ein deutsches Unternehmen gehört zu den Prüfungen, die wir im grenzüberschreitenden Handel am häufigsten durchführen. Die Prüfung umfasst typischerweise: ob das Unternehmen tatsächlich am Markt tätig ist, die Eintragungen im Handelsregister und in MERSİS, die Beteiligungs- und Vertretungsstruktur samt den zeichnungsberechtigten Personen, die Prozess- und Vollstreckungsvorgeschichte, eine etwaige Insolvenz oder ein Konkordat (konkordato) sowie die öffentlich zugänglichen Finanz- und Reputationsindikatoren. Die Angaben werden aus öffentlich zugänglichen Quellen — etwa aufgrund der Öffentlichkeit des Handelsregisters nach dem türkischen Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, Gesetz Nr. 6102) — und mit rechtmäßigen Methoden erhoben; soweit dabei personenbezogene Daten verarbeitet werden, werden die Grenzen des türkischen Datenschutzgesetzes (KVKK, Nr. 6698) und der DSGVO eingehalten. Den Bericht liefern wir auf Deutsch (oder Englisch) in einer Form, die Ihre Zentrale unmittelbar verwenden kann, und schließen ihn mit einer konkreten Risikobewertung und einer Empfehlung ab. So beginnen Sie die Geschäftsbeziehung mit geprüften Informationen.

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Zugehörige Fragen

Ja; es wird ein Rahmen aufgebaut, der den Konzernstandard und das türkische Recht zugleich beachtet. In Konzernen mit Sitz in Deutschland folgen Untersuchungen meist einem globalen Protokoll — Gesprächsformate, Unterlagenerhebung, Berichtsvorlagen, Whistleblowing-Kanäle. Bei des…

Unter bestimmten Voraussetzungen ja, aber nicht voraussetzungslos. Mit der Auswertung des dienstlichen Rechners und Postfachs werden personenbezogene Daten verarbeitet; die Prüfung ist deshalb an die Grundsätze des türkischen Datenschutzgesetzes (KVKK, Gesetz Nr. 6698) gebunden:…

In den meisten Fällen ja — allerdings nicht als Strafe, sondern als vorübergehende Maßnahme, die die Integrität der Untersuchung schützt. Der sicherste Weg in der Praxis ist die bezahlte Freistellung, die den Zugang zu Beweismitteln und zu Auskunftspersonen unterbindet; da Entge…

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