In der Ankündigung eines Rabatts ist als Referenzpreis der niedrigste Preis heranzuziehen, der in den letzten 30 Tagen vor dem Rabatt angewandt wurde; auch der Rabattsatz ist auf diesen Preis zu rechnen. In der Türkei folgt die Regel aus dem Verbraucherschutzgesetz (Tüketicinin Korunması Hakkında Kanun, Gesetz Nr. 6502) und aus der Verordnung über den Verkauf mit Preisnachlass (İndirimli Satışlara İlişkin Yönetmelik); in der EU gilt eine vergleichbare Regel vom niedrigsten Preis der letzten 30 Tage, die mit der Omnibus-Richtlinie eingeführt worden ist. Zweck ist es, dem vertrauten Manöver einen Riegel vorzuschieben, den Preis kurz vor der Aktion anzuheben und ihn anschließend als „reduziert“ auszuweisen; weil sich Auszeichnung und Preisverlauf von außen nachprüfen lassen, ist ein Verstoß leicht festzustellen und kann eine verwaltungsrechtliche Sanktion des türkischen Werberats (Reklam Kurulu) nach sich ziehen. Wir prüfen Ihre Kampagnengestaltung und Ihre Aufzeichnungen zum Preisverlauf an dieser Regel und übernehmen, wo es darauf ankommt, die Verteidigung in Verfahren vor dem türkischen Werberat.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.