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Können wir Personal aus der Türkei entsenden?

Ja; bei kurzzeitigen Entsendungen geht es um die Entsendebescheinigung (T/A 1) nach dem Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und der Türkei und um die Koordinierung der Sozialve…

Aktualisiert · Juli 20261 Min. LesezeitKategorie · Schwerpunkte
Kurze Antwort

Ja; bei kurzzeitigen Entsendungen geht es um die Entsendebescheinigung (T/A 1) und die Koordinierung der Sozialversicherung, bei dauerhafter Beschäftigung um das deutsche Arbeitsrecht sowie um Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse. Das Entsendemodell strukturieren wir nach Dauer und Kosten — die türkische Seite bei Köksal in Istanbul, die deutschrechtliche Seite bei unserer Partnerkanzlei activelaw (Hannover).

Ja; bei kurzzeitigen Entsendungen geht es um die Entsendebescheinigung (T/A 1) nach dem Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und der Türkei und um die Koordinierung der Sozialversicherung, bei dauerhafter Beschäftigung um das deutsche Arbeitsrecht sowie um Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse. Das Entsendemodell strukturieren wir nach Dauer und Kosten: die türkische Seite — Arbeitsverträge nach türkischem Recht und die Anbindung an die türkische Sozialversicherung — bei Köksal in Istanbul, die deutschrechtliche Seite bei unserer in Deutschland zugelassenen Partnerkanzlei activelaw (Hannover).

Bei der kurzzeitigen Entsendung beruht die Koordinierung der Sozialversicherung auf dem bilateralen Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und der Türkei: Mit der erteilten Entsendebescheinigung bleibt die entsandte Person für einen begrenzten Zeitraum im System der türkischen Sozialversicherung (SGK, Sosyal Güvenlik Kurumu) versichert, und doppelte Beiträge werden vermieden. Auch den Visums- und Arbeitserlaubnisteil von Anfang an mitzuplanen, hält die Entsendung ohne Unterbrechung in Bewegung.

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Zugehörige Fragen

Werden die im Gesetz nach der Größe des Betriebs festgelegten Zahlen innerhalb eines Zeitraums von einem Monat überschritten, greift nach türkischem Recht (İş Kanunu, Arbeitsgesetz Nr. 4857) das Verfahren der Massenentlassung (toplu işçi çıkarma) mit seinen Anzeigen und Wartefristen. Eine Restrukturierung planen wir so, dass sie diesem Verfahren entspricht und das Prozessrisiko vor türkischen Gerichten klein bleibt.

Nicht überprüfbare allgemeine Aussagen wie „nachhaltig“ oder „klimaneutral“ sind riskant — in der Türkei aus Sicht des Werberats (Reklam Kurulu) und des Lauterkeitsrechts im türkischen Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, Gesetz Nr. 6102 — TTK), in der EU nach den Regeln für Umweltaussagen, die sich weiter verschärfen. Ihre Marketingaussagen führen wir mit einer Nachweisakte zusammen.

Bei richtiger Gestaltung weitgehend ja; Aufhebungsverträge (ikale), die keinen angemessenen Vorteil gewähren oder unter Druck unterzeichnet werden, können jedoch als unwirksam angesehen werden. Wir stellen das Aufhebungspaket nach den Maßstäben zusammen, die die türkische Rechtsprechung verlangt.

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Vom Erstgespräch bis zum Abschluss des Mandats: Jeden Schritt planen wir transparent.