Ja; bei kurzzeitigen Entsendungen geht es um die Entsendebescheinigung (T/A 1) nach dem Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und der Türkei und um die Koordinierung der Sozialversicherung, bei dauerhafter Beschäftigung um das deutsche Arbeitsrecht sowie um Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse. Das Entsendemodell strukturieren wir nach Dauer und Kosten: die türkische Seite — Arbeitsverträge nach türkischem Recht und die Anbindung an die türkische Sozialversicherung — bei Köksal in Istanbul, die deutschrechtliche Seite bei unserer in Deutschland zugelassenen Partnerkanzlei activelaw (Hannover).
Bei der kurzzeitigen Entsendung beruht die Koordinierung der Sozialversicherung auf dem bilateralen Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und der Türkei: Mit der erteilten Entsendebescheinigung bleibt die entsandte Person für einen begrenzten Zeitraum im System der türkischen Sozialversicherung (SGK, Sosyal Güvenlik Kurumu) versichert, und doppelte Beiträge werden vermieden. Auch den Visums- und Arbeitserlaubnisteil von Anfang an mitzuplanen, hält die Entsendung ohne Unterbrechung in Bewegung.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.