Die Dauer richtet sich nach dem Umfang zweier unterschiedlicher Arbeiten: der Feststellung der Erbberechtigten und der Erstellung des Nachlassverzeichnisses. Die Feststellung der Erbfolgekette über die Personenstandsregister ist in der Regel binnen weniger Wochen abgeschlossen. Das Nachlassverzeichnis ist demgegenüber deutlich veränderlicher; es hängt von der Vielfalt der Vermögenswerte ab — Grundbuch, Bank, Fahrzeug, Gesellschaftsanteil — und von den Antwortzeiten der Stellen, etwa des türkischen Grundbuchamts oder der Banken. Akten mit Auslandsbezug, beispielsweise in Deutschland lebende Erbberechtigte oder dort belegene Vermögenswerte, bringen wegen Apostille, beeidigter Übersetzung und konsularischer Vorgänge zusätzliche Zeit mit sich. In der Praxis bestimmen meist die Antwortgeschwindigkeiten der Behörden die Dauer und nicht die Komplexität der Akte. Deshalb erstellen wir von Anfang an einen realistischen Zeitplan, weisen auf die Schritte hin, die sich hinziehen können, und arbeiten mit Zwischenberichten; so wissen Sie über das gesamte Verfahren hinweg, wo Sie stehen.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.