Der Weg dorthin führt zunächst über den Nachweis Ihrer Erbenstellung: Erst mit dem Erbschein (mirasçılık belgesi, auch veraset ilamı) entsteht Ihr Recht, bei den registerführenden Stellen Auskunft zu verlangen. Darauf aufbauend wird das Nachlassverzeichnis systematisch erstellt; ausgewertet werden das türkische Grundbuch (tapu) für Immobilien, die Banken für Konten und Schließfächer, das Handelsregister und die zentrale Registrierungsdatenbank MERSİS für Gesellschaftsanteile, die Fahrzeugregister sowie etwaige Forderungen. Wo Sie an die Auskunft selbst nicht herankommen, kann nach dem türkischen Zivilgesetzbuch (Türk Medeni Kanunu, Gesetz Nr. 4721) beim türkischen Friedensgericht in Zivilsachen (sulh hukuk mahkemesi) die Feststellung des Nachlasses (tereke tespiti) und erforderlichenfalls die amtliche Aufnahme eines Verzeichnisses beantragt werden; die Auskünfte werden dann über das Gericht bei den Stellen eingeholt. Auch die Verbindlichkeiten der verstorbenen Person gehören in dieses Verzeichnis, und sie sind für Ihre Entscheidung über die Ausschlagung der Erbschaft maßgeblich. Wir führen diese Ermittlung Schritt für Schritt und berichten die festgestellten Werte und Verbindlichkeiten mit ihren Belegen.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.