FAQ · Recherche und Sachverhaltsaufklärung

Wie kann ich das gesamte Vermögen der Erblasserin oder des Erblassers ermitteln?

Der Weg dorthin führt zunächst über den Nachweis Ihrer Erbenstellung: Erst mit dem Erbschein (mirasçılık belgesi, auch veraset ilamı) entsteht Ihr Recht, bei den registerführenden Stellen A…

Aktualisiert · Juli 20261 Min. LesezeitKategorie · Recherche und Sachverhaltsaufklärung
Kurze Antwort

Der Weg dorthin führt zunächst über den Nachweis Ihrer Erbenstellung: Erst mit dem Erbschein (mirasçılık belgesi, auch veraset ilamı) entsteht Ihr Recht, bei den registerführenden Stellen Auskunft zu verlangen. Darauf aufbauend wird das Nachlassverzeichnis systematisch erstellt; ausgewertet werden das türkische Grundbuch (tapu) für Immobilien, die Banken fü…

Der Weg dorthin führt zunächst über den Nachweis Ihrer Erbenstellung: Erst mit dem Erbschein (mirasçılık belgesi, auch veraset ilamı) entsteht Ihr Recht, bei den registerführenden Stellen Auskunft zu verlangen. Darauf aufbauend wird das Nachlassverzeichnis systematisch erstellt; ausgewertet werden das türkische Grundbuch (tapu) für Immobilien, die Banken für Konten und Schließfächer, das Handelsregister und die zentrale Registrierungsdatenbank MERSİS für Gesellschaftsanteile, die Fahrzeugregister sowie etwaige Forderungen. Wo Sie an die Auskunft selbst nicht herankommen, kann nach dem türkischen Zivilgesetzbuch (Türk Medeni Kanunu, Gesetz Nr. 4721) beim türkischen Friedensgericht in Zivilsachen (sulh hukuk mahkemesi) die Feststellung des Nachlasses (tereke tespiti) und erforderlichenfalls die amtliche Aufnahme eines Verzeichnisses beantragt werden; die Auskünfte werden dann über das Gericht bei den Stellen eingeholt. Auch die Verbindlichkeiten der verstorbenen Person gehören in dieses Verzeichnis, und sie sind für Ihre Entscheidung über die Ausschlagung der Erbschaft maßgeblich. Wir führen diese Ermittlung Schritt für Schritt und berichten die festgestellten Werte und Verbindlichkeiten mit ihren Belegen.

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Zugehörige Fragen

Ja; es wird ein Rahmen aufgebaut, der den Konzernstandard und das türkische Recht zugleich beachtet. In Konzernen mit Sitz in Deutschland folgen Untersuchungen meist einem globalen Protokoll — Gesprächsformate, Unterlagenerhebung, Berichtsvorlagen, Whistleblowing-Kanäle. Bei des…

Unter bestimmten Voraussetzungen ja, aber nicht voraussetzungslos. Mit der Auswertung des dienstlichen Rechners und Postfachs werden personenbezogene Daten verarbeitet; die Prüfung ist deshalb an die Grundsätze des türkischen Datenschutzgesetzes (KVKK, Gesetz Nr. 6698) gebunden:…

In den meisten Fällen ja — allerdings nicht als Strafe, sondern als vorübergehende Maßnahme, die die Integrität der Untersuchung schützt. Der sicherste Weg in der Praxis ist die bezahlte Freistellung, die den Zugang zu Beweismitteln und zu Auskunftspersonen unterbindet; da Entge…

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