FAQ · Recherche und Sachverhaltsaufklärung

Ich lebe in Deutschland; muss ich für den Erbfall in der Türkei anreisen?

Für die meisten Schritte müssen Sie nicht in die Türkei kommen. Wenn Sie eine Vollmacht über das türkische Generalkonsulat in Deutschland erteilen — oder eine formgerecht errichtete, mit Ap…

Aktualisiert · Juli 20261 Min. LesezeitKategorie · Recherche und Sachverhaltsaufklärung
Kurze Antwort

Für die meisten Schritte müssen Sie nicht in die Türkei kommen. Wenn Sie eine Vollmacht über das türkische Generalkonsulat in Deutschland erteilen — oder eine formgerecht errichtete, mit Apostille versehene und übersetzte Vollmacht —, lassen sich der Erbschein (mirasçılık belgesi), die Nachlassermittlung, die Umschreibungen im türkischen Grundbuch (tapu) un…

Für die meisten Schritte müssen Sie nicht in die Türkei kommen. Wenn Sie eine Vollmacht über das türkische Generalkonsulat in Deutschland erteilen — oder eine formgerecht errichtete, mit Apostille versehene und übersetzte Vollmacht —, lassen sich der Erbschein (mirasçılık belgesi), die Nachlassermittlung, die Umschreibungen im türkischen Grundbuch (tapu) und bei den Banken, die steuerlichen Formalitäten und erforderlichenfalls auch ein Verkauf über Ihre anwaltliche Vertretung abwickeln. Die Fälle, die Ihre persönliche Anwesenheit wirklich verlangen, sind wenige, und wir weisen Sie vorab darauf hin. Für den in der Türkei belegenen Grundbesitz und das dortige Vermögen richtet sich der Erbgang nach türkischem Recht (Türk Medeni Kanunu, Gesetz Nr. 4721); bei Akten mit Deutschland-Bezug können zusätzlich die Regeln des türkischen IPR-Gesetzes (MÖHUK, Gesetz Nr. 5718) zum Erbrecht mit Auslandsberührung greifen. Wir führen das Verfahren mit deutschsprachiger Berichterstattung und steuern den Fluss der Urkunden, Übersetzungen und Apostillen zwischen beiden Ländern für Sie; so können Sie den Vorgang von Ihrem Wohnort aus verfolgen.

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Zugehörige Fragen

Ja; es wird ein Rahmen aufgebaut, der den Konzernstandard und das türkische Recht zugleich beachtet. In Konzernen mit Sitz in Deutschland folgen Untersuchungen meist einem globalen Protokoll — Gesprächsformate, Unterlagenerhebung, Berichtsvorlagen, Whistleblowing-Kanäle. Bei des…

Unter bestimmten Voraussetzungen ja, aber nicht voraussetzungslos. Mit der Auswertung des dienstlichen Rechners und Postfachs werden personenbezogene Daten verarbeitet; die Prüfung ist deshalb an die Grundsätze des türkischen Datenschutzgesetzes (KVKK, Gesetz Nr. 6698) gebunden:…

In den meisten Fällen ja — allerdings nicht als Strafe, sondern als vorübergehende Maßnahme, die die Integrität der Untersuchung schützt. Der sicherste Weg in der Praxis ist die bezahlte Freistellung, die den Zugang zu Beweismitteln und zu Auskunftspersonen unterbindet; da Entge…

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