Ja; für die eigentliche Ausschlagung der Erbschaft läuft eine gesetzliche Frist, und diese Frist darf nicht versäumt werden. Genau für diese Entscheidung wird die Nachlassermittlung durchgeführt: Wir klären das Bild aus Vermögenswerten und Verbindlichkeiten und versetzen Sie in die Lage, die Ausschlagung oder die Annahme bewusst zu entscheiden. Bei einem überschuldeten Nachlass kommt zusätzlich die amtliche Liquidation (resmî tasfiye) in Betracht.
Die gesetzliche Ausschlagungsfrist beträgt drei Monate; sie läuft ab dem Zeitpunkt, zu dem die erbberechtigte Person vom Tod und von ihrer Erbenstellung erfährt. Innerhalb dieser Frist wird die Ausschlagung gegenüber dem türkischen Friedensgericht in Zivilsachen (sulh hukuk mahkemesi) schriftlich oder mündlich erklärt. Ist der Nachlass offensichtlich überschuldet, gilt die Erbschaft ohne gesonderte Entscheidung als ausgeschlagen. Damit die Frist nicht verstreicht, klären wir das Nachlassbild frühzeitig.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.