FAQ · Recherche und Sachverhaltsaufklärung

Kann ich die Erbschaft ausschlagen, wenn der Nachlass auch Schulden enthält?

Ja; für die eigentliche Ausschlagung der Erbschaft läuft eine gesetzliche Frist, und diese Frist darf nicht versäumt werden. Genau für diese Entscheidung wird die Nachlassermittlung durchge…

Aktualisiert · Juli 20261 Min. LesezeitKategorie · Recherche und Sachverhaltsaufklärung
Kurze Antwort

Ja; für die eigentliche Ausschlagung der Erbschaft läuft eine gesetzliche Frist, und diese Frist darf nicht versäumt werden. Genau für diese Entscheidung wird die Nachlassermittlung durchgeführt: Wir klären das Bild aus Vermögenswerten und Verbindlichkeiten und versetzen Sie in die Lage, die Ausschlagung oder die Annahme bewusst zu entscheiden. Bei einem üb…

Ja; für die eigentliche Ausschlagung der Erbschaft läuft eine gesetzliche Frist, und diese Frist darf nicht versäumt werden. Genau für diese Entscheidung wird die Nachlassermittlung durchgeführt: Wir klären das Bild aus Vermögenswerten und Verbindlichkeiten und versetzen Sie in die Lage, die Ausschlagung oder die Annahme bewusst zu entscheiden. Bei einem überschuldeten Nachlass kommt zusätzlich die amtliche Liquidation (resmî tasfiye) in Betracht.

Die gesetzliche Ausschlagungsfrist beträgt drei Monate; sie läuft ab dem Zeitpunkt, zu dem die erbberechtigte Person vom Tod und von ihrer Erbenstellung erfährt. Innerhalb dieser Frist wird die Ausschlagung gegenüber dem türkischen Friedensgericht in Zivilsachen (sulh hukuk mahkemesi) schriftlich oder mündlich erklärt. Ist der Nachlass offensichtlich überschuldet, gilt die Erbschaft ohne gesonderte Entscheidung als ausgeschlagen. Damit die Frist nicht verstreicht, klären wir das Nachlassbild frühzeitig.

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Zugehörige Fragen

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Unter bestimmten Voraussetzungen ja, aber nicht voraussetzungslos. Mit der Auswertung des dienstlichen Rechners und Postfachs werden personenbezogene Daten verarbeitet; die Prüfung ist deshalb an die Grundsätze des türkischen Datenschutzgesetzes (KVKK, Gesetz Nr. 6698) gebunden:…

In den meisten Fällen ja — allerdings nicht als Strafe, sondern als vorübergehende Maßnahme, die die Integrität der Untersuchung schützt. Der sicherste Weg in der Praxis ist die bezahlte Freistellung, die den Zugang zu Beweismitteln und zu Auskunftspersonen unterbindet; da Entge…

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