Nein. Bei den Werkzeugen, die wir unter Unternehmensverträgen einsetzen, bleiben die von Ihnen übergebenen Dokumente vom Training des Modells ausgeschlossen; Ihre Eingaben werden also nicht verwendet, um das allgemeine Modell zu speisen. Das ist im Vertrag mit dem Anbieter ausdrücklich geregelt und zugleich technisch eingestellt; auch Speicherdauer, Zugriff und Löschung sind schriftlich zugesichert. Wir arbeiten nach einem internen Protokoll, das festlegt, welche Daten in welcher Umgebung verarbeitet werden dürfen; Dokumente mit personenbezogenen Daten behandeln wir nach dem türkischen Datenschutzgesetz (KVKK, Nr. 6698) und, wo sie gilt, nach der DSGVO. Zugrunde liegt dem die Verschwiegenheitspflicht aus dem türkischen Anwaltsgesetz (Avukatlık Kanunu, Nr. 1136) und die Vertraulichkeit im Verhältnis zwischen Anwaltschaft und Mandantschaft; dieser Grundsatz ist die maßgebliche Grenze für jedes Werkzeug, das wir einsetzen. Im Zweifel prüfen wir ein Dokument lieber von Hand und lassen es die KI-Umgebung gar nicht erst erreichen.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.