Systeme zur Vorauswahl von Lebensläufen und zur Leistungsbeurteilung sind nach der KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689, AI Act) Kandidaten für die Einstufung als Hochrisiko-KI-System; datenschutzrechtlich greifen zugleich die Grenzen für automatisierte Entscheidungen und für Profiling – nach dem türkischen Datenschutzgesetz (Kişisel Verilerin Korunması Kanunu, KVKK, Gesetz Nr. 6698) ebenso wie nach der DSGVO. Mit Schwellen für die menschliche Freigabe und einer klaren Informationsordnung richten wir einen rechtskonformen Einsatz ein.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.