Ja. Bei Prüfungen, Durchsuchungen und Beschlagnahmen leisten wir rechtliche Unterstützung vor Ort, entwickeln die Strategie für Aussagen und Erklärungen und koordinieren die Krisenkommunikation. Nach der türkischen Strafprozessordnung (Ceza Muhakemesi Kanunu, Gesetz Nr. 5271) werden bei Durchsuchung und Beschlagnahme die Rechte der Gesellschaft und der Beschäftigten sorgfältig gewahrt — anwaltlicher Beistand, Widerspruch gegen die Maßnahme, Aufnahme dieses Widerspruchs in das Protokoll; unser Rat bleibt dabei derselbe: keine Erklärung, bevor eine rechtliche Bewertung vorliegt. Bei behördlichen Prüfungen achten wir ebenso genau auf die Verfahrensgarantien zu Befugnis, Umfang und Protokollen. Für die Mandantschaft, die präventiv mit uns arbeitet, werden Krisenprotokoll und Kontaktkette im Voraus erstellt; so ist in den entscheidenden ersten Stunden klar, wer was tut. Die in diesen Stunden richtig gesetzten Schritte prägen die späteren rechtlichen Folgen und die Wirkung auf das Ansehen maßgeblich.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.