FAQ · Recherche und Sachverhaltsaufklärung

Müssen wir am Ende der Untersuchung Strafanzeige erstatten?

Nicht in jedem Fall; grundsätzlich liegt es im Ermessen des Unternehmens, ob es Strafanzeige erstattet. Selbst wenn die interne Untersuchung einen Straftatverdacht ergibt, ist die Einleitun…

Aktualisiert · Juli 20261 Min. LesezeitKategorie · Recherche und Sachverhaltsaufklärung
Kurze Antwort

Nicht in jedem Fall; grundsätzlich liegt es im Ermessen des Unternehmens, ob es Strafanzeige erstattet. Selbst wenn die interne Untersuchung einen Straftatverdacht ergibt, ist die Einleitung des Strafverfahrens meist eine strategische Entscheidung, die zusammen mit ihrer geschäftlichen, reputationsbezogenen, beitreibungsbezogenen und beweisrechtlichen Dimen…

Nicht in jedem Fall; grundsätzlich liegt es im Ermessen des Unternehmens, ob es Strafanzeige erstattet. Selbst wenn die interne Untersuchung einen Straftatverdacht ergibt, ist die Einleitung des Strafverfahrens meist eine strategische Entscheidung, die zusammen mit ihrer geschäftlichen, reputationsbezogenen, beitreibungsbezogenen und beweisrechtlichen Dimension bewertet wird; in mancher Akte haben die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und der Schadensersatzweg Vorrang. Gleichwohl kann in bestimmten Fällen eine Melde- oder Anzeigepflicht entstehen: etwa bei Geldwäsche oder verdächtigen Transaktionen nach dem türkischen Geldwäschegesetz (Gesetz Nr. 5549) gegenüber der Finanzermittlungsstelle MASAK, in manchen regulierten Branchen zudem aufgrund besonderer Vorschriften. Deshalb klären wir die Entscheidung mit zwei Fragen: Besteht eine rechtliche Meldepflicht — und wenn nicht, gebietet das Unternehmensinteresse die Strafanzeige? Wir bewerten die Belastbarkeit der Feststellungen und die möglichen Folgen gemeinsam mit Ihnen und bestimmen so den geeignetsten Weg.

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Zugehörige Fragen

Ja; es wird ein Rahmen aufgebaut, der den Konzernstandard und das türkische Recht zugleich beachtet. In Konzernen mit Sitz in Deutschland folgen Untersuchungen meist einem globalen Protokoll — Gesprächsformate, Unterlagenerhebung, Berichtsvorlagen, Whistleblowing-Kanäle. Bei des…

Unter bestimmten Voraussetzungen ja, aber nicht voraussetzungslos. Mit der Auswertung des dienstlichen Rechners und Postfachs werden personenbezogene Daten verarbeitet; die Prüfung ist deshalb an die Grundsätze des türkischen Datenschutzgesetzes (KVKK, Gesetz Nr. 6698) gebunden:…

In den meisten Fällen ja — allerdings nicht als Strafe, sondern als vorübergehende Maßnahme, die die Integrität der Untersuchung schützt. Der sicherste Weg in der Praxis ist die bezahlte Freistellung, die den Zugang zu Beweismitteln und zu Auskunftspersonen unterbindet; da Entge…

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