Die ersten Stunden sind entscheidend, und es ist nach einem Plan zu handeln, nicht aus dem Reflex. Die Rangfolge lautet: Beschuldigen Sie niemanden unmittelbar und setzen Sie die verdächtigte Person noch nicht in Kenntnis, sonst können Beweise beseitigt werden. Sichern Sie die Beweise, halten Sie also für E-Mails, System- und Zugriffsprotokolle, Buchhaltungsunterlagen und physische Dokumente die routinemäßige Löschung und die Rotation der Protokolle an (Legal Hold). Halten Sie die Information nach dem Grundsatz „Kenntnis nur, wo sie gebraucht wird“ in einem engen Kreis. Bestimmen Sie bei Interessenkonflikten ein unbefangenes Team, das die Untersuchung führt. Erst nach diesen Schritten binden Sie den Umfang der Untersuchung, die Frage, welche Daten von wem ausgewertet werden, und die Grenzen des türkischen Datenschutzgesetzes (KVKK, Gesetz Nr. 6698) in einen schriftlichen Plan. Ein früh und richtig aufgesetztes Verfahren bringt den Sachverhalt zutage, erhält den Beweisen ihre Verwertbarkeit und schützt das Unternehmen vor möglichen Gegenvorwürfen. Diese erste Phase setzen wir gemeinsam mit Ihnen zügig auf.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.