Die Due Diligence läuft auf der Grundlage einer Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) und einer gestuften Offenlegung; die empfindlichsten Informationen werden erst in späteren Phasen geteilt. Die Geheimhaltungsvereinbarung enthält nach dem türkischen Obligationengesetz (Türk Borçlar Kanunu, Gesetz Nr. 6098) bindende Pflichten und eine Vertragsstrafe; die rechtswidrige Offenbarung von Geschäftsgeheimnissen kann darüber hinaus nach den Vorschriften des türkischen Handelsgesetzbuchs (Türk Ticaret Kanunu, TTK, Gesetz Nr. 6102) über den unlauteren Wettbewerb eine Haftung begründen. Kritische Daten wie Preisgestaltung, Kundenliste oder Produktionsverfahren werden, soweit nötig, nur in einem Clean Team offengelegt, zu dem allein die Beratungsseite Zugang hat; die Zugriffe auf den Datenraum werden protokolliert. Steht auf der Käuferseite ein Wettbewerber, kommen weitere Schutzschichten hinzu. So schlägt die Informationsasymmetrie im Fortgang des Prozesses nicht zu Ihren Lasten aus.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.