In den meisten Fällen ja. Gelöschte E-Mails und Dateien lassen sich häufig über Serversicherungen, die Aufbewahrungsfenster der Postfächer, Schattenkopien und das forensische Abbild (imaj) der Datenträger wiederherstellen. Das Zeitfenster verengt sich allerdings rasch, weil Systeme den frei gewordenen Speicherplatz mit der Zeit überschreiben. Die Sicherung muss deshalb in dem Moment beginnen, in dem der Verdacht entsteht: mit einer Anweisung, die routinemäßige Löschung und die Rotation der Protokolle anzuhalten (Legal Hold), und mit einem forensischen Abbild der Daten, dessen Integrität über einen überprüfbaren Hashwert nachweisbar bleibt. Auch die Art der Wiederherstellung ist von Bedeutung. Damit das Beweismittel vor türkischen Gerichten verwendet werden kann, muss es nach der türkischen Zivilprozessordnung (Hukuk Muhakemeleri Kanunu, Gesetz Nr. 6100) rechtmäßig erlangt worden sein; sind Konten von Beschäftigten betroffen, muss die Auswertung zudem die Grenzen des türkischen Datenschutzgesetzes (KVKK, Nr. 6698) einhalten. Die Schritte der Sicherung und der forensischen Untersuchung führen wir unter Beachtung dieser Grenzen durch.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.