FAQ · Recherche und Sachverhaltsaufklärung

Lassen sich gelöschte E-Mails oder Dateien wiederherstellen?

In den meisten Fällen ja. Gelöschte E-Mails und Dateien lassen sich häufig über Serversicherungen, die Aufbewahrungsfenster der Postfächer, Schattenkopien und das forensische Abbild (imaj)…

Aktualisiert · Juli 20261 Min. LesezeitKategorie · Recherche und Sachverhaltsaufklärung
Kurze Antwort

In den meisten Fällen ja. Gelöschte E-Mails und Dateien lassen sich häufig über Serversicherungen, die Aufbewahrungsfenster der Postfächer, Schattenkopien und das forensische Abbild (imaj) der Datenträger wiederherstellen. Das Zeitfenster verengt sich allerdings rasch, weil Systeme den frei gewordenen Speicherplatz mit der Zeit überschreiben. Die Sicherung…

In den meisten Fällen ja. Gelöschte E-Mails und Dateien lassen sich häufig über Serversicherungen, die Aufbewahrungsfenster der Postfächer, Schattenkopien und das forensische Abbild (imaj) der Datenträger wiederherstellen. Das Zeitfenster verengt sich allerdings rasch, weil Systeme den frei gewordenen Speicherplatz mit der Zeit überschreiben. Die Sicherung muss deshalb in dem Moment beginnen, in dem der Verdacht entsteht: mit einer Anweisung, die routinemäßige Löschung und die Rotation der Protokolle anzuhalten (Legal Hold), und mit einem forensischen Abbild der Daten, dessen Integrität über einen überprüfbaren Hashwert nachweisbar bleibt. Auch die Art der Wiederherstellung ist von Bedeutung. Damit das Beweismittel vor türkischen Gerichten verwendet werden kann, muss es nach der türkischen Zivilprozessordnung (Hukuk Muhakemeleri Kanunu, Gesetz Nr. 6100) rechtmäßig erlangt worden sein; sind Konten von Beschäftigten betroffen, muss die Auswertung zudem die Grenzen des türkischen Datenschutzgesetzes (KVKK, Nr. 6698) einhalten. Die Schritte der Sicherung und der forensischen Untersuchung führen wir unter Beachtung dieser Grenzen durch.

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Zugehörige Fragen

Ja; es wird ein Rahmen aufgebaut, der den Konzernstandard und das türkische Recht zugleich beachtet. In Konzernen mit Sitz in Deutschland folgen Untersuchungen meist einem globalen Protokoll — Gesprächsformate, Unterlagenerhebung, Berichtsvorlagen, Whistleblowing-Kanäle. Bei des…

Unter bestimmten Voraussetzungen ja, aber nicht voraussetzungslos. Mit der Auswertung des dienstlichen Rechners und Postfachs werden personenbezogene Daten verarbeitet; die Prüfung ist deshalb an die Grundsätze des türkischen Datenschutzgesetzes (KVKK, Gesetz Nr. 6698) gebunden:…

In den meisten Fällen ja — allerdings nicht als Strafe, sondern als vorübergehende Maßnahme, die die Integrität der Untersuchung schützt. Der sicherste Weg in der Praxis ist die bezahlte Freistellung, die den Zugang zu Beweismitteln und zu Auskunftspersonen unterbindet; da Entge…

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