FAQ · Recherche und Sachverhaltsaufklärung

Was ist zu tun, wenn beim Unternehmen durchsucht oder beschlagnahmt wird?

Erste Regel: Behindern Sie die Maßnahme nicht körperlich, halten Sie aber jeden Schritt sorgfältig fest und rufen Sie sofort anwaltlichen Beistand hinzu. Durchsuchung und Beschlagnahme rich…

Aktualisiert · Juli 20261 Min. LesezeitKategorie · Recherche und Sachverhaltsaufklärung
Kurze Antwort

Erste Regel: Behindern Sie die Maßnahme nicht körperlich, halten Sie aber jeden Schritt sorgfältig fest und rufen Sie sofort anwaltlichen Beistand hinzu. Durchsuchung und Beschlagnahme richten sich nach der türkischen Strafprozessordnung (Ceza Muhakemesi Kanunu, Gesetz Nr. 5271) und beruhen im Regelfall auf einer Anordnung; notieren Sie deshalb zuerst die A…

Erste Regel: Behindern Sie die Maßnahme nicht körperlich, halten Sie aber jeden Schritt sorgfältig fest und rufen Sie sofort anwaltlichen Beistand hinzu. Durchsuchung und Beschlagnahme richten sich nach der türkischen Strafprozessordnung (Ceza Muhakemesi Kanunu, Gesetz Nr. 5271) und beruhen im Regelfall auf einer Anordnung; notieren Sie deshalb zuerst die Anordnung selbst, ihren Umfang und die handelnden Personen, lassen Sie im Protokoll bestätigen, welche Unterlagen und Geräte mitgenommen werden, und lassen Sie Ihre Vorbehalte in das Protokoll aufnehmen. Ihre Rechtsbehelfe gegen die Anordnung und gegen die Protokolle bleiben unberührt. Währenddessen achten wir vor Ort darauf, dass die Schutzmechanismen greifen: dass Anwaltskorrespondenz und Verteidigungsunterlagen ausgesondert werden, dass personenbezogene Daten geschützt bleiben und dass der Betrieb nicht unnötig stillsteht. Ebenso wichtig ist, was Beschäftigte sagen; in Panik abgegebene Erklärungen können dem Unternehmen später entgegengehalten werden. Gegen diese Möglichkeit hilft am wirksamsten ein kurzes, vorab erarbeitetes Protokoll dazu, „was zu tun ist“.

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Zugehörige Fragen

Ja; es wird ein Rahmen aufgebaut, der den Konzernstandard und das türkische Recht zugleich beachtet. In Konzernen mit Sitz in Deutschland folgen Untersuchungen meist einem globalen Protokoll — Gesprächsformate, Unterlagenerhebung, Berichtsvorlagen, Whistleblowing-Kanäle. Bei des…

Unter bestimmten Voraussetzungen ja, aber nicht voraussetzungslos. Mit der Auswertung des dienstlichen Rechners und Postfachs werden personenbezogene Daten verarbeitet; die Prüfung ist deshalb an die Grundsätze des türkischen Datenschutzgesetzes (KVKK, Gesetz Nr. 6698) gebunden:…

In den meisten Fällen ja — allerdings nicht als Strafe, sondern als vorübergehende Maßnahme, die die Integrität der Untersuchung schützt. Der sicherste Weg in der Praxis ist die bezahlte Freistellung, die den Zugang zu Beweismitteln und zu Auskunftspersonen unterbindet; da Entge…

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