Erste Regel: Behindern Sie die Maßnahme nicht körperlich, halten Sie aber jeden Schritt sorgfältig fest und rufen Sie sofort anwaltlichen Beistand hinzu. Durchsuchung und Beschlagnahme richten sich nach der türkischen Strafprozessordnung (Ceza Muhakemesi Kanunu, Gesetz Nr. 5271) und beruhen im Regelfall auf einer Anordnung; notieren Sie deshalb zuerst die Anordnung selbst, ihren Umfang und die handelnden Personen, lassen Sie im Protokoll bestätigen, welche Unterlagen und Geräte mitgenommen werden, und lassen Sie Ihre Vorbehalte in das Protokoll aufnehmen. Ihre Rechtsbehelfe gegen die Anordnung und gegen die Protokolle bleiben unberührt. Währenddessen achten wir vor Ort darauf, dass die Schutzmechanismen greifen: dass Anwaltskorrespondenz und Verteidigungsunterlagen ausgesondert werden, dass personenbezogene Daten geschützt bleiben und dass der Betrieb nicht unnötig stillsteht. Ebenso wichtig ist, was Beschäftigte sagen; in Panik abgegebene Erklärungen können dem Unternehmen später entgegengehalten werden. Gegen diese Möglichkeit hilft am wirksamsten ein kurzes, vorab erarbeitetes Protokoll dazu, „was zu tun ist“.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.