FAQ · Schwerpunkte

Dürfen wir Beschäftigtendaten an ein HR-System im Ausland übermitteln?

Ja, aber nach dem seit 2024 geltenden Regime des türkischen Datenschutzgesetzes (Kişisel Verilerin Korunması Kanunu, KVKK, Gesetz Nr. 6698) muss ein geeignetes Übermittlungsinstrument gesch…

Aktualisiert · Juli 20261 Min. LesezeitKategorie · Schwerpunkte
Kurze Antwort

Ja, aber nach dem seit 2024 geltenden Regime des türkischen Datenschutzgesetzes (KVKK, Nr. 6698) muss ein geeignetes Übermittlungsinstrument geschaffen werden – meist der Standardvertrag des türkischen Datenschutzausschusses –, und die Anzeige muss fristgerecht erfolgen; auch die Informationstexte müssen die Übermittlung abdecken. Den konzerninternen Datenfluss richten wir mit einem einzigen Vertragswerk ein.

Ja, aber nach dem seit 2024 geltenden Regime des türkischen Datenschutzgesetzes (Kişisel Verilerin Korunması Kanunu, KVKK, Gesetz Nr. 6698) muss ein geeignetes Übermittlungsinstrument geschaffen werden – in aller Regel der Standardvertrag (standart sözleşme) des türkischen Datenschutzausschusses (Kişisel Verileri Koruma Kurulu) –, und binnen fünf Arbeitstagen nach Vollständigkeit der Unterschriften ist er der türkischen Datenschutzbehörde (Kişisel Verileri Koruma Kurumu) anzuzeigen (Stand Juli 2026); auch die Informationstexte (aydınlatma metni) müssen die Übermittlung abdecken. Den konzerninternen Datenfluss richten wir mit einem einzigen Vertragswerk ein.

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Zugehörige Fragen

Werden die im Gesetz nach der Größe des Betriebs festgelegten Zahlen innerhalb eines Zeitraums von einem Monat überschritten, greift nach türkischem Recht (İş Kanunu, Arbeitsgesetz Nr. 4857) das Verfahren der Massenentlassung (toplu işçi çıkarma) mit seinen Anzeigen und Wartefristen. Eine Restrukturierung planen wir so, dass sie diesem Verfahren entspricht und das Prozessrisiko vor türkischen Gerichten klein bleibt.

Nicht überprüfbare allgemeine Aussagen wie „nachhaltig“ oder „klimaneutral“ sind riskant — in der Türkei aus Sicht des Werberats (Reklam Kurulu) und des Lauterkeitsrechts im türkischen Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, Gesetz Nr. 6102 — TTK), in der EU nach den Regeln für Umweltaussagen, die sich weiter verschärfen. Ihre Marketingaussagen führen wir mit einer Nachweisakte zusammen.

Bei richtiger Gestaltung weitgehend ja; Aufhebungsverträge (ikale), die keinen angemessenen Vorteil gewähren oder unter Druck unterzeichnet werden, können jedoch als unwirksam angesehen werden. Wir stellen das Aufhebungspaket nach den Maßstäben zusammen, die die türkische Rechtsprechung verlangt.

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