Ihre Angaben müssen belegbar sein; übertriebene Nachhaltigkeitsaussagen (Greenwashing) begründen ein eigenes Sanktionsrisiko. Wir richten die Prozesse der Datenerhebung von vornherein am Maßstab der Nachweisbarkeit aus und lassen die Texte Ihrer Erklärungen vor der Veröffentlichung durch einen rechtlichen Filter laufen.
In der Praxis werden am häufigsten diese Daten abgefragt: Treibhausgasemissionen (Scope 1, 2 und 3), der Energieverbrauch, Kennzahlen zu Arbeitsunfällen und zu den Rechten der Beschäftigten sowie die Einkaufs- und Lieferantenrichtlinien. Diese Daten schon vor der Anfrage geordnet und mit belegbarer Quelle bereitzuhalten, verkürzt die Antwortzeit und hilft Ihnen zugleich, die Grenze zum Geschäftsgeheimnis zu wahren.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.