FAQ · Daten & Datenschutz

Fallen die von mir geteilten Informationen unter die anwaltliche Verschwiegenheit?

Vertraulichkeit ist der Grundsatz, der vom Beginn des Mandatsverhältnisses an gilt.

Aktualisiert · Juli 20261 Min. LesezeitKategorie · Daten & Datenschutz
Kurze Antwort

Ja. Ab dem ersten Kontakt sind die von Ihnen übermittelten Informationen durch die berufliche Verschwiegenheitspflicht und die einschlägigen Datenschutzregeln geschützt.

Berufliche Verschwiegenheit

Die Verschwiegenheitspflicht bildet das Fundament des Anwaltsberufs; für die türkische Anwaltschaft ist sie im türkischen Anwaltsgesetz Nr. 1136 (Avukatlık Kanunu) verankert. Erstgespräch, Austausch von Unterlagen und Bewertung finden vertraulich statt.

Personenbezogene Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden unter Beachtung des türkischen Datenschutzgesetzes (KVKK, Nr. 6698) und, in Mandaten mit EU-Bezug, der Grundsätze der DSGVO verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte kommt nur bei rechtlicher Verpflichtung oder auf Ihre ausdrückliche Weisung in Betracht.

Vertraulichkeit von Anfang an

Ab dem ersten Kontakt werden die von Ihnen übermittelten Informationen nach den Grundsätzen der anwaltlichen Verschwiegenheit und des Datenschutzes behandelt.

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Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine Bewertung Ihres konkreten Sachverhalts wenden Sie sich bitte an unser Team.

Zugehörige Fragen

Ja. Vor der Annahme eines neuen Mandats wird gegen bestehende Mandantschaft, Gegenparteien und den Gegenstand der Sache auf Interessenkonflikte geprüft.

Personenbezogene Daten werden nach dem türkischen Datenschutzgesetz (KVKK, Nr. 6698) und den dazu ergangenen Vorschriften verarbeitet; die Einzelheiten finden Sie auf der Seite Rechtsdokumente.

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