Ja — wenn die Ausgabe des Systems in der EU verwendet wird oder wenn Sie Produkte beziehungsweise Dienstleistungen mit KI-Anteil auf dem EU-Markt anbieten, führt ein Sitz in der Türkei nicht aus dem Anwendungsbereich heraus. Für Unternehmen, die nach Deutschland exportieren oder dort Kundschaft haben, ist die KI-Verordnung der EU (AI Act, Verordnung (EU) 2024/1689) — ähnlich wie das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) — eine unmittelbare geschäftliche Voraussetzung.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.