Unser Ansatz zur Informationssicherheit beruht auf den Grundsätzen der Zugriffskontrolle, der Vertraulichkeit, der Verschlüsselung, der Protokollierung, der Datensicherung, der Sensibilisierung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Reaktion auf Vorfälle.
Bei anwaltlichen Leistungen ist Informationssicherheit sowohl für den Schutz personenbezogener Daten als auch für die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht eine grundlegende Anforderung.
Geltungsbereich und Zweck
Diese Richtlinie umfasst die Grundsätze für den Schutz von Mandatsakten, personenbezogenen Daten, Geschäftsgeheimnissen, Verträgen, Korrespondenz und sämtlichen sensiblen Informationen, die in digitalen Systemen vorgehalten werden.
Zugriffskontrolle
Der Zugriff auf Informationen ist auf diejenigen beschränkt, die ihn für ihre Aufgaben benötigen. Berechtigungen werden rollenbasiert vergeben und wieder entzogen, sobald der Bedarf entfällt.
Technische und organisatorische Maßnahmen
- starke Authentifizierung und Zugriffsprotokolle,
- sichere Cloud- und Backup-Infrastruktur,
- Verschlüsselung und Gerätesicherheit,
- Sensibilisierung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Vertraulichkeitserklärungen,
- Verfahren zur Reaktion auf Vorfälle und zu deren Meldung.
Schutz des Berufsgeheimnisses
Die Maßnahmen zur Informationssicherheit sind so ausgestaltet, dass sie die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht stützen.
Umgang mit Sicherheitsvorfällen
Bei möglichen Sicherheitsvorfällen durchlaufen wir die Schritte Erkennung, Eindämmung, Dokumentation, Meldung und Behebung. Soweit erforderlich, unterrichten wir die betroffene Mandantschaft und die zuständigen Behörden innerhalb der gesetzlichen Fristen.
Sicherheit bei Dienstleistern und Geschäftspartnern
Technische Dienstleister und Geschäftspartner wählen wir unter Berücksichtigung der Vertraulichkeit, der Datensicherheit und der Grenzen ihrer Berechtigungen aus; die erforderlichen vertraglichen Absicherungen werden getroffen.
Änderungshistorie
- Version 1.0März 2026Erstveröffentlichung.