Kurze Antwort
Im Grundsatz nein; die Strafanzeige bei der türkischen Staatsanwaltschaft liegt in den meisten Fällen im Ermessen des Unternehmens und wird zusammen mit der geschäftlichen, der reputationsbezogenen und der Beitreibungsseite bewertet. Ausnahmsweise bestehende Anzeigepflichten prüfen wir gesondert und entscheiden gemeinsam mit Ihnen anhand der Belastbarkeit der Feststellungen.
Im Grundsatz nein; die Strafanzeige bei der türkischen Staatsanwaltschaft liegt in den meisten Fällen im Ermessen des Unternehmens und wird zusammen mit der geschäftlichen, der reputationsbezogenen und der Beitreibungsseite bewertet. Ausnahmsweise bestehende Anzeigepflichten prüfen wir gesondert und entscheiden gemeinsam mit Ihnen anhand der Belastbarkeit der Feststellungen.
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