Die Hauptposten sind das Entgelt für die Zeit der Untätigkeit (boşta geçen süre ücreti) und die Entschädigung für die Nichtwiedereinstellung (işe başlatmama tazminatı); die Summe erreicht je nach Betriebszugehörigkeit und Verfahrensdauer erhebliche Beträge. Diese Rechnung gehört in die Entscheidungsanalyse vor der Kündigung.
Konkret: Bis zur Rechtskraft des Urteils wird nach dem türkischen Arbeitsgesetz Nr. 4857 (İş Kanunu) das Entgelt für höchstens vier Monate der Untätigkeit geschuldet und — wenn Sie die beschäftigte Person nicht wieder einstellen — eine Entschädigung, die in aller Regel zwischen vier und acht Monatsentgelten festgesetzt wird; hinzu kommen die Differenzen bei Abfindung (kıdem tazminatı) und Kündigungsentgelt (ihbar tazminatı). Dieses Bild verlangt, schon vor der Kündigung zu prüfen, ob sie auf einem gültigen Grund beruht.
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