Spiegelt Ihre VERBİS-Eintragung Ihre aktuellen Verarbeitungstätigkeiten nicht wider, gilt diese Reihenfolge: zuerst das Verarbeitungsverzeichnis (kişisel veri işleme envanteri) aktualisieren, dann die VERBİS-Meldung mit diesem aktuellen Stand in Einklang bringen. Die Meldung an das Register der Verantwortlichen (Veri Sorumluları Sicili, VERBİS) nach dem türkischen Datenschutzgesetz (KVKK, Gesetz Nr. 6698) verlangt, dass Angaben wie die Verarbeitungszwecke, die Datenkategorien, die Empfängergruppen, die Aufbewahrungsfristen und die Übermittlung ins Ausland zutreffend und aktuell gehalten werden.
Eine Eintragung, die mit der Zeit veraltet — weil neue Verarbeitungstätigkeiten, neue Dienstleister oder geänderte Aufbewahrungsfristen nicht nachgetragen wurden —, kann in einer Prüfung zum Beweis gegen Sie werden und erhöht das Risiko eines Bußgeldes. Die Aktualisierung umfasst deshalb mehrere Schritte: das Verzeichnis durchsehen, die Übereinstimmung mit den Datenschutzhinweisen und dem Aufbewahrungs- und Löschkonzept herstellen und die VERBİS-Felder entsprechend berichtigen. Damit das dauerhaft trägt, empfiehlt es sich, die VERBİS-Pflege an eine feste Routine zu binden — etwa an eine jährliche Durchsicht.
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