Den Angehörigen einer Person mit Turkuaz Kart wird ein Aufenthaltsstatus zuerkannt, der an der Karte selbst hängt. Nach dem türkischen Gesetz Nr. 6735 über internationale Arbeitskräfte (Uluslararası İşgücü Kanunu) dürfen die Ehepartnerin oder der Ehepartner und die unterhaltsberechtigten Kinder der Karteninhaberin oder des Karteninhabers mit dem Dokument „Angehörige oder Angehöriger einer Person mit Turkuaz Kart“ rechtmäßig in der Türkei bleiben; dieses Dokument tritt an die Stelle einer Aufenthaltserlaubnis. Der Aufenthaltsstatus der Familie lässt sich damit zusammen mit dem Hauptantrag planen, ohne dass gesonderte Verfahren für Aufenthaltserlaubnisse nötig wären.
Ein Recht auf Arbeit folgt daraus allerdings nicht von selbst; für Familienangehörige, die arbeiten möchten, ist eine Arbeitserlaubnis gesondert zu prüfen. In der Praxis werden die Angaben zu den Familienangehörigen zeitgleich mit dem Hauptantrag vorbereitet und parallel zum Übergangsverfahren der Karte — der vorläufigen Eintragung für den ersten Zeitraum — geführt. Deshalb gehört die Familienplanung an den Anfang des Antrags; spätere Nachträge kosten Verfahren und Zeit.
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