Das türkische Anreizsystem unterscheidet nicht zwischen inländischen und ausländischen Investitionen; hinzu kommt, dass Doppelbesteuerungsabkommen — für Deutschland das Abkommen mit der Türkei — beim Gewinntransfer einen erheblichen Vorteil bringen. Wir bauen die Struktur so auf, dass die Besteuerung beider Länder zusammen betrachtet wird: die türkische Seite bearbeitet Köksal, die deutsche stimmen wir mit unserer Partnerkanzlei activelaw (Hannover) und Ihren deutschen steuerlichen Beraterinnen und Beratern ab.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.