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Wie läuft das Verfahren bei der Staatsangehörigkeit durch Immobilienerwerb?

Der Erwerb einer Immobilie im erforderlichen Wert wird zusammen mit dem Wertgutachten und der Zusage, nicht zu veräußern, zum Antrag auf die außerordentliche Verleihung der türkischen Staat…

Aktualisiert · Juli 20261 Min. LesezeitKategorie · Schwerpunkte
Kurze Antwort

Der Erwerb einer Immobilie im erforderlichen Wert wird zusammen mit dem Wertgutachten und der Zusage, nicht zu veräußern, zum Antrag auf die außerordentliche Verleihung der türkischen Staatsangehörigkeit. Den Grundbuch- und den Antragsteil führen wir aus einer Hand und beziehen die Familienangehörigen in denselben Plan ein.

Der Erwerb einer Immobilie im erforderlichen Wert wird zusammen mit dem Wertgutachten und der Zusage, nicht zu veräußern, zum Antrag auf die außerordentliche Verleihung der türkischen Staatsangehörigkeit (istisnai vatandaşlık). Den Grundbuch- und den Antragsteil führen wir aus einer Hand und beziehen die Familienangehörigen in denselben Plan ein.

Der konkrete Rahmen ist dieser: Erforderlich sind der Erwerb einer Immobilie im Wert von mindestens 400.000 US-Dollar (Stand Juli 2026) mit einer im türkischen Grundbuch (tapu) eingetragenen dreijährigen Veräußerungssperre sowie der Nachweis dieses Werts durch ein amtliches Wertgutachten. Das Verfahren schreitet mit der Erteilung der Konformitätsbescheinigung für den Erwerb voran; Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie Kinder unter achtzehn Jahren werden in denselben Antrag einbezogen. Weil die Schwellenwerte durch Rechtsvorschriften geändert werden können, bestätigen wir den geltenden Betrag vor der Antragstellung.

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Zugehörige Fragen

Werden die im Gesetz nach der Größe des Betriebs festgelegten Zahlen innerhalb eines Zeitraums von einem Monat überschritten, greift nach türkischem Recht (İş Kanunu, Arbeitsgesetz Nr. 4857) das Verfahren der Massenentlassung (toplu işçi çıkarma) mit seinen Anzeigen und Wartefristen. Eine Restrukturierung planen wir so, dass sie diesem Verfahren entspricht und das Prozessrisiko vor türkischen Gerichten klein bleibt.

Nicht überprüfbare allgemeine Aussagen wie „nachhaltig“ oder „klimaneutral“ sind riskant — in der Türkei aus Sicht des Werberats (Reklam Kurulu) und des Lauterkeitsrechts im türkischen Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, Gesetz Nr. 6102 — TTK), in der EU nach den Regeln für Umweltaussagen, die sich weiter verschärfen. Ihre Marketingaussagen führen wir mit einer Nachweisakte zusammen.

Bei richtiger Gestaltung weitgehend ja; Aufhebungsverträge (ikale), die keinen angemessenen Vorteil gewähren oder unter Druck unterzeichnet werden, können jedoch als unwirksam angesehen werden. Wir stellen das Aufhebungspaket nach den Maßstäben zusammen, die die türkische Rechtsprechung verlangt.

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