Der Erwerb einer Immobilie im erforderlichen Wert wird zusammen mit dem Wertgutachten und der Zusage, nicht zu veräußern, zum Antrag auf die außerordentliche Verleihung der türkischen Staatsangehörigkeit (istisnai vatandaşlık). Den Grundbuch- und den Antragsteil führen wir aus einer Hand und beziehen die Familienangehörigen in denselben Plan ein.
Der konkrete Rahmen ist dieser: Erforderlich sind der Erwerb einer Immobilie im Wert von mindestens 400.000 US-Dollar (Stand Juli 2026) mit einer im türkischen Grundbuch (tapu) eingetragenen dreijährigen Veräußerungssperre sowie der Nachweis dieses Werts durch ein amtliches Wertgutachten. Das Verfahren schreitet mit der Erteilung der Konformitätsbescheinigung für den Erwerb voran; Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie Kinder unter achtzehn Jahren werden in denselben Antrag einbezogen. Weil die Schwellenwerte durch Rechtsvorschriften geändert werden können, bestätigen wir den geltenden Betrag vor der Antragstellung.
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