Sie haben das Recht, den Umfang des Durchsuchungsbeschlusses zu prüfen, die Anwesenheit einer Anwältin oder eines Anwalts zu verlangen und einen Vorbehalt in die Niederschrift aufnehmen zu lassen; Zugang zu Systemen außerhalb dieses Umfangs müssen Sie nicht gewähren. Unser Team leitet Sie im Augenblick der Durchsuchung telefonisch an und übernimmt die Begleitung vor Ort in der Türkei.
Eine Durchsuchung stützt sich nach türkischem Strafverfahrensrecht (Ceza Muhakemesi Kanunu, Gesetz Nr. 5271) im Grundsatz auf eine richterliche Entscheidung, in Fällen, in denen Gefahr im Verzug ist, auf die schriftliche Anordnung der Staatsanwaltschaft; verlangen Sie, dass diese Grundlage in die Niederschrift aufgenommen wird. Werden digitale Daten beschlagnahmt, können Sie verlangen, dass Ihnen eine Kopie (ein Image) ausgehändigt und die Originale, soweit möglich, zurückgegeben werden. Auch diese Anträge halten wir vor Ort schriftlich fest.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.