Wer kurz nach einer Massenentlassung wieder für dieselbe Tätigkeit einstellt, stellt die Ernsthaftigkeit der Kündigung zur Diskussion; zugleich kann das Vorrangrecht der früheren Beschäftigten greifen. Der Einstellungsplan gehört deshalb zusammen mit dem Trennungsplan aufgesetzt.
Die Regel ist konkret: Stellen Sie innerhalb von sechs Monaten nach einer Massenentlassung für eine gleichartige Tätigkeit ein, müssen Sie nach Art. 29 des türkischen Arbeitsgesetzes Nr. 4857 (İş Kanunu) die früheren Beschäftigten mit passender Qualifikation vorrangig ansprechen. Eine frühe Einstellung auf eine vergleichbare Stelle schwächt darüber hinaus die Wirksamkeit der Kündigung. Deshalb legen wir Trennung und Einstellung von vornherein auf einen gemeinsamen Kalender.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.