FAQ · Personelle Restrukturierung

Dürfen wir dieselbe Position kurze Zeit später neu besetzen?

Wer kurz nach einer Massenentlassung wieder für dieselbe Tätigkeit einstellt, stellt die Ernsthaftigkeit der Kündigung zur Diskussion; zugleich kann das Vorrangrecht der früheren Beschäftig…

Aktualisiert · Juli 20261 Min. LesezeitKategorie · Personelle Restrukturierung
Kurze Antwort

Wer kurz nach einer Massenentlassung wieder für dieselbe Tätigkeit einstellt, stellt die Ernsthaftigkeit der Kündigung zur Diskussion; zugleich kann das Vorrangrecht der früheren Beschäftigten greifen. Der Einstellungsplan gehört zusammen mit dem Trennungsplan aufgesetzt.

Wer kurz nach einer Massenentlassung wieder für dieselbe Tätigkeit einstellt, stellt die Ernsthaftigkeit der Kündigung zur Diskussion; zugleich kann das Vorrangrecht der früheren Beschäftigten greifen. Der Einstellungsplan gehört deshalb zusammen mit dem Trennungsplan aufgesetzt.

Die Regel ist konkret: Stellen Sie innerhalb von sechs Monaten nach einer Massenentlassung für eine gleichartige Tätigkeit ein, müssen Sie nach Art. 29 des türkischen Arbeitsgesetzes Nr. 4857 (İş Kanunu) die früheren Beschäftigten mit passender Qualifikation vorrangig ansprechen. Eine frühe Einstellung auf eine vergleichbare Stelle schwächt darüber hinaus die Wirksamkeit der Kündigung. Deshalb legen wir Trennung und Einstellung von vornherein auf einen gemeinsamen Kalender.

Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?

Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.

Kontakt aufnehmen
Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine Bewertung Ihres konkreten Sachverhalts wenden Sie sich bitte an unser Team.
Kategorien
Personelle Restrukturierung

Der richtige Start bedeutet einen planbaren Ablauf.

Vom Erstgespräch bis zum Abschluss des Mandats: Jeden Schritt planen wir transparent.