Die erste Regel in der Krise lautet: Außer der einen, vorab bestimmten Person, die als Sprecherin oder Sprecher benannt ist, gibt niemand eine Erklärung ab. Die erste Antwort an die Presse bleibt auf das nachprüfbare Mindestmaß beschränkt; noch nicht bestätigte Einzelheiten, Mutmaßungen und jede Formulierung, die auf die Übernahme von Verantwortung hinauslaufen kann, sind zu vermeiden.
Eine frühe und unkontrollierte Erklärung kann in einer laufenden Ermittlung zu Ihren Lasten ausgelegt werden und in einem späteren Rechtsstreit das Risiko eines Eingeständnisses (ikrar) begründen; statt „kein Kommentar“ ist deshalb ein Rahmen vorzuziehen, der nichts zusagt, aber erkennen lässt, dass Sie den Vorgang ernst nehmen und ihn prüfen. Den Text der Erklärung erarbeiten das Kommunikationsteam und die Rechtsberatung gemeinsam: Die Angaben zum Sachverhalt werden auf das Bestätigte begrenzt, und das Risiko eines Eingeständnisses wird herausgefiltert. Außerdem müssen die interne und die externe Kommunikation übereinstimmen, und etwaige Meldepflichten — gegenüber der Aufsichtsbehörde, gegenüber den betroffenen Personen — dürfen darüber nicht versäumt werden.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.